Aufgrund der hohen Infektionszahlen gilt im Landkreis Schwarzwald - Baar ab sofort eine Maskenpflicht in einem Umkreis von 50 m außerhalb des Schulgeländes. Diese Maskenpflicht gilt während der folgenden Zeiten:
7:00 - 9:00 Uhr
12:00 - 17:00 Uhr

Die Regelung hat zur Folge, dass z.B. auf der gesamten Eichendorffstr. und auf beiden Gehwegen zwischen unserer Schule und der Gewerbeschule während dieser Zeiten durchgängig eine Maske zu tragen ist.
Durch die neue Regelung besteht auch keine Möglichkeit mehr, außerhalb des Schulgeländes zu rauchen. Deswegen wird ab morgen wieder die Möglichkeit bestehen, auf dem Schulhof im gekennzeichneten Raucherbereich zu rauchen. Auf dem Schulhof hat das Land Baden-Württemberg aus Sicherheitsgründen einen Abstand von 1,50 Metern von Person zu Person vorgegeben sobald die Maske abgenommen wird. Das gilt auch für das Rauchen. Als Orientierungshilfe werden wir sobald als möglich im Raucherbereich eine Kennzeichnung mit diesen Abständen auf dem Boden anbringen.
Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen bald wieder sinken, ganz besonders auch, um weitere Verschärfungen zu vermeiden. Bitte helfen Sie alle, die Infektionszahlen wieder zu senken, indem Sie diese Maßnahmen unterstützen und einhalten!

Nähere Information über den aktuellen Stand und die aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Landkreises unter folgendem Link: Corona-Info für den Landkreis Schwarzwald-Baar

 

Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis müssen wir leider den Elternabend am 22.10.2020 absagen. Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht, aber im Interesse der Gesundheit und im Licht der stark steigenden Corona – Zahlen wollen wir die Kontakte so gering wie möglich halten.   

Sobald die Corona – Situation es wieder zulässt, werden wir Ihnen einen neuen Termin für den Elternabend mitteilen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zwosta, StD

Schulleiter

Bitte beachten: 

Ab Montag, den 19.10.2020 gilt eine Maskenpflicht auch in den Klassenräumen.

Achtung: Wichtige Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen nach den Herbstferien
 
Die Schüler*innen der KHS sind weiterhin verpflichtet das "Formular_Gesundheitsbestätigung“ ausgedruckt und unterschrieben am ersten Schultag nach den Herbstferien mitzubringen (Seiten 1 und 2). Die Datei „Fakten_Krankheitssymptome“ enthält wichtige Entscheidungshilfen für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.
 
 
Im Schulgelände und Schulgebäude gilt für alle Personen zum gegenseitigen Schutz eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht).