Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden. Sie schreitet helfend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeinhalte informieren die örtlichen Agenturen für Arbeit.

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