Schwarzwälder-Bote, 25.09.2013
Die Mensa der Kaufmännischen- und Hauswirtschaftlichen Schulen in Donaueschingen wird seit einem halben Jahr als Schülergenossenschaft betrieben. Doch wer glaubt, mit Brötchenbelegen und Kuchenaufschneiden sei es getan, der irrt. Viele Auflagen müssen erfüllt werden, damit auch Schüler als Gastronomen auftreten dürfen, zuvorderst zur Hygiene.

Die Schüler der Kaufmännischen- und Hauswirtschaftlichen Schulen in Donaueschingen erhalten nach der Hygiene-Schulung die Belehrungs-Bescheinigung. Foto: KHSFoto: Schwarzwälder-Bote

Worauf sie achten müssen, damit die Hygiene stimmt, das erklärte Anne Kreilos vom Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in einer Infoveranstaltung zum Infektionsschutzgesetz. Bei der Zubereitung und dem Ausgeben von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben.

Beispielsweise Salmonellen und andere Erreger können sich bei falscher Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln schnell vermehren und zu schweren Erkrankungen führen. Entzündete Hautstellen an Händen und Unterarmen beherbergen ebenfalls krankmachende Keime die in Lebensmittel gelangen können. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen daher hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden: Tägliche Körperhygiene, sorgfältiges Händewaschen und Desinfizieren, das Versorgen von Schnittverletzungen mit wasserundurchlässigen Pflastern und Fingerlingen sowie das Tragen von sauberer Küchenkleidung sollten selbstverständlich sein.

Mit Hilfe eines Lehrfilmes und einer Bildschirm-Präsentation erfuhren die Schüler, dass sie als Mitarbeiter der Mensagenossenschaft eigenverantwortlich handeln müssen.

Die teilnehmenden Schüler der Klassen Berufskolleg Ernährung und Erziehung, der zweijährigen Berufsfachschulen Hauswirtschaft, dem Berufseinstiegsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie der Kooperationsklasse der Karl-Wacker-Schule und die betreuenden Lehrkräfte erhielten im Anschluss die Bescheinigung der Belehrung. Diese Bescheinigung ist Grundvoraussetzung damit das Essen aus Schülerhand zum leiblichen Wohl der Schülergemeinschaft überhaupt zubereitet werden dürfen.