Herbstferien: Unterrichtsfrei, aber nicht arbeitsfrei!

Berufsschullehrerverband (BLV) Südbaden bietet zum zweiten Mal erfolgreich einen Schulrecht-Crashkurs an der KHS in Donaueschingen an

Von Tina Stark

Schule. Es klingelt: Pause! Wann beginnt und endet eigentlich die Aufsichtspflicht für die Lehrkräfte? Darf ich auf Studienfahrten Kopfschmerztabletten an meine Schüler ausgeben? Was ist die Schulkonferenz und wie setzt sie sich an beruflichen Schulen zusammen? Diesen und vielen weiteren Themen stellten sich die Veranstalter des Crashkurs Schulrecht am ersten Ferientag der Herbstferien.


Im Bild stehend von links nach rechts: Herbert Hubert, Kersten Schröder, Tina Stark, Frank Liebetanz, Fabian Jutt

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Nachdem der Schulrecht-Crashkurs des Berufsschullehrerverbandes (BLV) bereits 2013 erfolgreich an der KHS Donaueschingen abgehalten wurde, freute sich Schulleiter Frank Liebetanz auch in diesem Jahr den BLV und die Referendarinnen und Referendare wieder begrüßen zu dürfen. Weit über 30 Referendarinnen und Referendare der beruflichen Schulen aus ganz Südbaden hatten sich eingefunden, um im Schnelldurchlauf nochmal ausgewählte Inhalte aus dem Schul- und Beamtenrecht sowie der Schulorganisation zu erörtern. Interessiert verfolgten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Einstiegsvortrag des BLV Vorsitzenden Herbert Huber, der sowohl aus seiner Praxis als Schulleiter als auch seiner jahrelangen Erfahrung als Lehrer und Personalrat berichtete.

Selbst die Pause bei Butterbrezeln, Saft und Kaffee wurde genutzt, um Fragen mit den BLV-Junglehrern Fabian Jutt, Tina Stark und Landesbezirksvorsitzendem Kersten Schröder zu erörtern.

Die gemeinsame Besprechung ausgewählter Fragen aus einem umfangreichen Fragenkatalog rundete den kurzweiligen Vormittag ab, dessen Wiederauflage am 31. Oktober 2015 bereits beschlossene Sache ist.