Keine Chance für Salmonellen und Co. - Schüler-/innen der KHS-Donaueschingen erhalten vom Gesundheitsamt eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

 

zum Bericht im Südkurier

zum Bericht im Schwarzwälder Boten

Damit die Schülergenossenschaft der Kaufmännischen-und Hauswirtschaftlichen Schulen ihre Mensa wieder pünktlich zum Schuljahresanfang für den Mittagstisch der Schüler öffnen kann, stand die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung zum Infektionsschutzgesetz § 43 im Mittelpunkt der Hygieneschulung durch das Gesundheitsamt der Keisverwaltung Schwarzwald-Baar. Anne Kreilos und Anja Grömminger vom Gesundheitsamt erklärten den teilnehmenden Klassen und Lehrkräften worauf sie achten müssen, damit die Hygiene stimmt.

Bei der Zubereitung und dem Ausgeben von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Beispielsweise Salmonellen, Hepatitis und andere Erreger können sich bei falscher Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln schnell vermehren und zu schweren Erkrankungen führen. Entzündete Hautstellen an Händen und Unterarmen beherbergen ebenfalls krankmachende Keime, die in Lebensmittel gelangen können. Hier sieht das Infektionsschutzgesetz sogar ein Tätigkeitsverbot vor. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen daher hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden: Tägliche Körperhygiene, sorgfältiges 30 sekundenlanges Händewaschen und Desinfizieren, das Versorgen von Schnittverletzungen mit wasserundurchlässigen Pflastern und Fingerlingen sowie das Tragen von sauberer Küchenkleidung sollten selbstverständlich sein. Mit Hilfe eines Lehrfilmes und einer Bildschirm-Präsentation erfuhren die Schüler, dass sie als Mitarbeiter der Mensagenossenschaft eigenverantwortlich handeln müssen.

Die teilnehmenden Schüler der Klassen des Wirtschaftsgymnasiums, dem Berufskolleg Ernährung und Erziehung, der zweijährigen Berufsfachschulen Hauswirtschaft und Wirtschaft, dem Berufseinstiegsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie der Kooperationsklasse der Karl-Wacker-Schule und die betreuenden Lehrkräfte erhielten im Anschluss die Bescheinigung der Belehrung. Diese Bescheinigung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundvoraussetzung damit das Essen aus Schülerhand zum leiblichen Wohl der Schülergemeinschaft überhaupt erst zubereitet und ausgegeben werden kann.