Achtung: Wichtige Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen nach den Herbstferien
 
Die Schüler*innen der KHS sind weiterhin verpflichtet das "Formular_Gesundheitsbestätigung“ ausgedruckt und unterschrieben am ersten Schultag nach den Herbstferien mitzubringen (Seiten 1 und 2). Die Datei „Fakten_Krankheitssymptome“ enthält wichtige Entscheidungshilfen für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.
 
 
Im Schulgelände und Schulgebäude gilt für alle Personen zum gegenseitigen Schutz eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht).